Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Wärmepumpen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der erstmalige Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung.
  • Förderfähige Wärmepumpenarten sind Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonden, Sole-Wasser/Wärmepumpen mit Erdkollektoren und Luft/Wasser-Wärmepumpen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderhöhe beträgt pro Anlage nach der installierten Nennwärmelei­stung:

  • bis 25 kW = 3.500 Euro
  • über 25 bis 50 kW = 4.000 Euro und
  • über 50 kW = 4.500 Euro.
  • Wird der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung in Anlehnung an DIN EN 12831) durchgeführt und nachgewiesen, erhöht sich die bewilligte Förderung um 10 Prozent.
Unter folgenden Voraussetzungen ändert sich die Fördersumme:
  • Dient die Wärmepumpe teilweise der Schwimmbadbeheizung verringert sich die Fördersumme um 20 Prozent.
  • Wird die Wärmepumpe mit einem neuen Gas-Brennwertkessel kombiniert, verringert sich die Fördersumme um 20 Prozent.
  • Sind beide o.g. Voraussetzungen erfüllt, verringert sich die Fördersumme um 40 Prozent.
Die Förderung aus dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf ist auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme begrenzt. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 100.000 Euro pro Antragstellenden und Jahr festgesetzt. Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen ist möglich, sofern da­ durch nicht die maximale Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten überschritten werden. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere För­dermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten