Förderprogramm: CB Energie GmbH - Abwrackprämie für alte Heiztechnik & Umstieg auf Erdgas (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung der Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Erdgas.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen und Neukund*innen der CB Energie GmbH.
Beschreibung des Förderprogramms:
Voraussetzungen:
- Die neue Gasheizung wird mit 1 Cent/kWh Ihres letzten Jahresverbrauches gefördert. Liegt für die Abnahmestelle kein letzter Jahresverbrauch vor, liegt die Förderung bei 1,10 Euro/m² zu beheizender Wohnfläche.
- Der maximale Förderbetrag je Heizung beträgt 500 Euro (incl. Umsatzsteuer).
- Voraussetzung: Die Energie (Erdgas/Strom) für die zu fördernde Heizung muss spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme und mindestens für 24 Monate ununterbrochen von CB Energie bezogen werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
CB Energie GmbH
Blinke 59
26789 Leer
Telefon: 0491/96 06 63 00
Fax: 0491/96 06 63 02
E-Mail-Adresse: info@cb-energie.de
Internet: www.cb-energie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik