Förderprogramm: Landwirtschaftliche Rentenbank - Energie vom Land (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien, wie z. B.

  • Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie (z. B. Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe oder Nahwärmenetze)
  • Investitionen von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich Landwirten in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien
  • Investitionen in Fotovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden
  • Windkraftanlagen von Windenergieunternehmen, deren Gesellschaftsanteile mehrheitlich von Bürger*innen Unternehmer*innen und Grundstückseigentümer*innen vor Ort gehalten werden („Bürger*innen- und Bauernwindparks") und deren Strom in ein öffentliches Netz eingespeist wird.
Für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2014 (EEG) gefördert werden, können keine Beihilfen gewährt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Die Betriebe müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen EUR nicht übersteigen.
  • Die aktuellen Konditionen sind unter www.rentenbank.de erhältlich.
  • Es stehen Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren sowie Zinsbindungsfristen von maximal 10 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren zur Verfügung.
Kumulierung: Die Darlehen dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung - spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

Landwirtschaftliche Rentenbank
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069/2107-700
Fax: 069/2107-6444
E-Mail-Adresse: office@rentenbank.de
Internet: www.rentenbank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Biomasseheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten