Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm zur Energieeinsparung, Photovoltaik (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen die mindestens 60° in Richtung Osten und/oder Westen von der reinen Südausrichtung abweichen und auf mindestens 20° geneigten Schrägdächern installiert werden.
- Des Weiteren werden Investition in das Batteriespeichersystem - nicht in die Photovoltaikanlage - gefördert, wenn. Förderkriterien:
- Zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen.
- Es sind Lithium-Ionen-Akkumulatoren zu verwenden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik haben Lithium-Ionen Akkumulatoren gegenüber Blei- und Nickelakkumulatoren folgende Vorteile: (Anzahl der Ladezyklen, Lebensdauer 15 - 20 Jahre, Entladetiefe, Nutzbare Kapazität, hohe Wirkungsgrade)
- Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
- Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
- Batteriespeichersysteme zur Nutzung mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kWp sind nicht förderfähig.
- Förderung der Neuinstallation von ausschließlich stationären Batteriespeichersystemen .
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigte sind der bzw. die Gebäudeeigentümer*innen, Erbbauberechtigte bzw. Betreibende einer Anlage (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferanten), sowie Mieter*innen oder Pächter*innen, als natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
- Eine schriftliche Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer*innen über die Durchführung der beantragten Maßnahme ist vorzulegen, wenn der/die Antragsteller*in nicht zugleich Gebäudeeigentümer*in ist.
- Gewerbliche Wohnungsbaufirmen sind nicht antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird mit 10 Prozent der Investitionskosten der Anlage gefördert. Der maximale Förderbetrag beträgt 4.000 Euro.
- Der Zuschuss für Batteriespeicher beträgt 20 Prozent der Investitionskosten des Energiespeichers. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung