Förderprogramm: ENTEGA - Modernisierung der Zählerschrankanlage (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt ausschließlich für die technische Ertüchtigung oder Modernisierung der Zählerschrankanlage in den Bestandsgebäuden nach den aktuellen TAB-Anforderungen des Netzbetreibenden als Voraussetzung für die Installation der Photovoltaikanlage.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die ENTEGA Plus GmbH, wird nur ENTEGA Kund*innen gewährt und ist nur einmalig pro Jahr zu erhalten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es werden einmalig 40 Prozent der Zählerschrank-Modernisierungskosten nach Vorlage der Rechnung oder der Vertragsunterlagen, maximal jedoch 1.000 Euro brutto, ausgezahlt.
- Weitere Voraussetzung: Die Förderung gilt nur in Zusammenhang mit dem Abschluss ENTEGA Solarstrom komplett oder ENTEGA Solarstrom komplett mit Speicher.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
ENTEGA Plus GmbH
Stichwort: Förderung
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt
Telefon: 0800 4 80 08 90
E-Mail-Adresse: energiesparen@entega.de
Internet: www.entega.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung