Förderprogramm: Land Brandenburg - Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investierende der Wohnungswirtschaft.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Diesen schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
- Auszahlung: jeweils 100 Prozent
- Kreditlaufzeit: bis zu 25 Jahren
- Zinsbindung: bis zu 20 Jahren
- Zinssatz: Kapitalmarktzins
- anfängliche Tilgung: mindestens 3 Prozent p. a., in Kombination mit Landesfördermitteln 2 Prozent
- Zins- und Tilgungszahlung: monatlich im Nachhinein
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgasheizung mit Niedertemperaturtechnik | Erdgaswärmepumpe | Fernwärme | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe