Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Anlagen zur Nutzung von Abwärme (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind

  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen, wie zum Beispiel der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung, stammt und die ansonsten ungenutzt an die Umwelt abgeführt werden müsste. Die Wärme oder Kälte muss durch ein Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen zur Nutzung von Raum- oder Prozesswärme oder –kälte verteilt werden.
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur Verbesserung der Energieeffizienz: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt und die ansonsten als Abwärme ungenutzt an die Umwelt abgeführt werden müsste. Die Anlage muss die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes gem. Artikel 38 a Absatz 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung mindestens um 10 Prozent gegenüber dem Stand vor der Investition verbessern. Bei neuen Gebäuden muss die Anlage die Energieeffizienz um mindestens 10 Prozent gegenüber den Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude verbessern. Ausgenommen sind die Anlagen, die der Raumlüftung dienen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt jeweils maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung liegt bei 100.000 Euro. Kumulierung: Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent der Gesamtförderquote zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffiziente Produktion

Übersicht über alle Förderprogramme

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