Förderprogramm: Stadt Münster - Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster, Förderbaustein Photovoltaik (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die erstmalige Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) entweder auf
- einem neu zu errichtenden Gründach auf Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern
- auf einem Mehrfamilienhaus oder
- an der Fassade von Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Die Förderung wird Eigentümer*innen und sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden gewährt.
- Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung allen gemeinsam gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt 300 Euro je Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung. Der Zuschuss wird dabei nur einmal je förderfähiger Einheit gewährt. Kumulierung: Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen, Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 0251/492-64 02
Fax: 0251/492-77 33
E-Mail-Adresse: Wohnungsamt@stadt-muenster.de
Internet: www.muenster.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Münster
48127 Münster
Telefon: 0251/492-67 25
E-Mail-Adresse: langejana@stadt-muenster.de
Internet: www.klima.muenster.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung