Förderprogramm: Stadt Münster - Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster, Förderbaustein Photovoltaik (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die erstmalige Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) entweder auf

  • einem neu zu errichtenden Gründach auf Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern
  • auf einem Mehrfamilienhaus oder
  • an der Fassade von Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Die Förderung wird Eigentümer*innen und sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden gewährt.
  • Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung allen gemeinsam gewährt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt 300 Euro je Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung. Der Zuschuss wird dabei nur einmal je förderfähiger Einheit gewährt. Kumulierung: Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen, Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 0251/492-64 02
Fax: 0251/492-77 33
E-Mail-Adresse: Wohnungsamt@stadt-muenster.de
Internet: www.muenster.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Münster
48127 Münster
Telefon: 0251/492-67 25
E-Mail-Adresse: langejana@stadt-muenster.de
Internet: www.klima.muenster.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

Übersicht über alle Förderprogramme

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