Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben (einzeln oder im funktionellen Zusammenhang) können gefördert werden:

  • Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden, die aus Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden, sowie damit in Verbindung stehende Übergabestationen und Wärmespeicher.
  • Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung.
  • Errichtung von thermischen Solaranlagen und von effizienten Wärmepumpenanlagen, sofern diese nicht zur Erfüllung der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes dienen.
  • Errichtung von Anlagen zur Verwertung von Abwärme.
  • Einführung bzw. Ausstattung von Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen für ausgewählte Sonderprojekte.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm steht grundsätzlich offen für Kommunen, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für Genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 5 Mio. Euro. Bei Durchführbarkeitsstudien beträgt der Zuschuss 50 Prozent von bis zu 50.000 Euro.
  • Die förderfähigen Aufwendungen für Investitionen im Bereich der Wärmeversorgung dürfen 100.000 Euro nicht unterschreiten. Im Bereich der Straßenbeleuchtung dürfen die förderfähigen Investitionen einen Betrag von 50.000 Euro nicht unterschreiten.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist zulässig, sofern entgegenstehende Regelungen nicht getroffen wurden.

Kontakt zur Antragstelle:

Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Telefon: 0631/34371-128
E-Mail-Adresse: yannik.franzen@energieagentur.rlp.de
Internet: www.energieagentur.rlp.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und
Weinbau Rheinland-Pfalz (MWKEL)
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131/16-0
Internet: www.mwvlw.rlp.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Biomasseheizung | Heizungsmodernisierung | Photovoltaik | Wärmepumpen | Solarthermie | Energieeffiziente Beleuchtung | Energienetze | Fernwärme

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