Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - Mietwohnraumförderung - Modernisierung (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die
- den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren
- die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen
- den Schutz vor Einbruch verbessern
- bestehenden Wohnraum erweitern und
- ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen oder als Erbbauberechtigte, sofern sie die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 WFNG NRW erfüllen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
- Das Darlehen beträgt höchstens bis zu 120.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim.
- Darlehensbeträge unter 5.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).
- Die Dauer der Zinsverbilligung beträgt auf Antrag 20 oder 25 Jahre nach Fertigstellung der Maßnahmen.
- Das Darlehen wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit zinsfrei gewährt. Danach beträgt der Zins jährlich 0,5 Prozent bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer.
- Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20 Prozent des Darlehens gewährt werden.
- Der Tilgungsnachlass erhöht sich um jeweils weitere 5 Prozentpunkte, wenn ein überdurchschnittlicher energetischer Standard erreicht wird und/oder wenn ausschließlich ökologische Dämmstoffe (Blauer Engel oder natureplus-Standard) eingesetzt werden. Sofern alle Kriterien erfüllt werden, kann der Tilgungsnachlass bis zu 30% betragen.
- Werden individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder Pflegebedürftige (Pflegegrad) umgesetzt, beträgt der Tilgungsnachlass 50 Prozent für diesen Teil des Darlehens.
Kontakt zur Antragstelle:
Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen
oder Städten
Kontakt zum Fördergeber:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tim Hegmanns, Simeane Jakobs
Telefon: 0211/991741-7691, -6349
Fax: 0211/91741-7760
E-Mail-Adresse: tim.hegmanns@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Altersgerecht Umbauen | Einbruchschutz | Kauf einer Ladestation