Förderprogramm: Baden-Württemberg - Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Diese Zusatzförderung unterstützt Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und Umbauten zum Abbau von Barrieren vornehmen.
  • Der Erwerb der Immobilie wird mit der Basisförderung finanziert, die anschließende Barrierereduzierung mit der Zusatzförderung.
  • Gefördert werden:
    • barrierereduzierende Einzelmaßnahmen nach DIN 18040-2
    • Vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
    • Anpassungsförderung aufgrund wohnspezifischen Schwerbehinderung.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, die die Fördervoraussetzungen der Basisförderung erfüllen und dafür einen Förderantrag stellen beziehungsweise schon eine Förderzusage von der L-Bank erhalten haben.
  • Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in bzw. Erwerbende der Immobilie, die auch in der geförderten Immobilie wohnen. Der/die Antragstellende selbst muss nicht schwerbehindert sein. Eine Förderung ist möglich, wenn bei einem Familienmitglied spezielle Wohnbedürfnisse infolge einer Behinderung vorliegen.
  • Der Haushalt darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, muss aber die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen auf Dauer tragen und einen Teil der Kosten mit eigenen Mitteln finanzieren können.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Kredithöhe beträgt bis zu 50.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 oder 30 Jahren.
  • Es werden zwei tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt.
  • Die Sollzinsverbilligung und -bindung liegt bei 10 Jahren.
  • Bei Herstellung von Barrierefreiheit eines Altersgerechtes Haus durch die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 wird ein ergänzender Zuschuss bis zu 1.500 Euro gezahlt.
Kumulierung:
  • Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen richtet sich nach den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderung.
  • Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 1 50 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Altersgerecht Umbauen | Einbruchschutz | Hausautomation

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