Förderprogramm: BMU - Kommunalrichtlinie (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Die Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Strategische Klimaschutzmaßnahmen:
    • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
    • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
    • Implementierung eines Umweltmanagements Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
    • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke Erstellung von Machbarkeitsstudien
    • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
    • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • Investive Klimaschutzmaßnahmen:
    • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Sanierung von Lichtsignalanlagen
    • Sanierung von Innen-und Hallenbeleuchtung
    • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
    • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
    • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
    • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
    • Energie-und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
    • Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind (auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
  • rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Weitere Antragsberechtigung für bestimmte Förderschwerpunkte finden Sie in der Richtlinie.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren, anteiligen Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote für einzelne Förderschwerpunkte erhalten.
  • Die entsprechenden Fördersätze entnehmen Sie der Richtlinie.
Kumulierung:
  • Die Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten anderer Geber ist möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen. Insbesondere darf im Falle einer Kumulierung mit anderen Förderungen weder der maximale nach der AGVO für die betreffende Beihilfe geltende Betrag bzw. die für diese Beihilfe geltende Beihilfeintensität noch der De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag überschritten werden.
  • Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.
  • Soweit zusätzlich Drittmittel eingebracht werden können, sind diese nachzuweisen.
  • Eine Kumulierung der Förderung nach der Richtlinie und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die dieselben förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten ist nicht zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 Berlin
Telefon: 030/700 181-880
E-Mail-Adresse: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
Internet: www.z-u-g.org

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
Internet: www.bmuv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energiemanagement | Unternehmensberatung | Energieeffiziente Beleuchtung

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