Förderprogramm: BMU - Kommunalrichtlinie (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Fokusberatung im Bereich Klimaschutz
- Energie- und Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
- Investive Förderschwerpunkte wie Beleuchtung, Lütung, Mobilität, Trinkwasser.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
- Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Hochschulen
- Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
- Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
- kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
- fachkundige, externe Dienstleister
- Netzwerkmanager*innen
- Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
- Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs
- Nicht alle genannten Antragsteller sind für alle Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren, anteiligen Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote für einzelne Förderschwerpunkte erhalten, siehe Klammer.
- Fokusberatung: Förderquote 65 (90) Prozent, mindestens 5.000 Euro
- Energie- und Umweltmanagementsysteme: Förderquote 40 (65) Prozent, mindestens 5.000 Euro
- Energiesparmodelle: 65 (90) Prozent, mindestens 10.000 Euro
- Kommunale Netzwerke:
- Gewinnungsphase: 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 3.000 Euro pro Netzwerk-Projekt
- Netzwerkphase: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im ersten Förderjahr jedoch maximal 20.000 Euro pro Netzwerkteilnehmende und in den Folgejahren maximal 10.000 Euro pro Netzwerkteilnehmende
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement: 65 (90) Prozent, mindestens 10.000 Euro
- Investive Förderschwerpunkte: 20 (25) Prozent bis 50 (60) Prozent, mindestens 5.000 Euro bis 10.000 Euro
Kontakt zur Antragstelle:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS)
Zimmerstraße 26 - 27
10969 Berlin
Telefon: 030/2 01 99-57
Fax: 030/2 01 99-31 07
E-Mail-Adresse: ptj-ksi@fz-juelich.de
Internet: www.ptj.de
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
Internet: www.bmu.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung