Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Heidelberger Schlossprämie (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen zum Einbruchschutz in Häusern und Wohnungen wie zum Beispiel einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schwachstellenanalyse / Sicherungsempfehlung der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg
- Verwendung von geprüften und zertifizierten Produkten
- Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer*innen, Miteigentümer*innen und Mieter*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen und durch Einzelnachweis belegten Aufwendungen, jedoch maximal 2.500 Euro pro Gebäude beziehungsweise Wohnung und je Antragstellenden.
- Zuschüsse unter 150 Euro werden wegen des hohen Verwaltungsaufwands nicht bewilligt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Frau Badstöber, Frau Kirsch
Telefon: 06221/58-25110, -25100
E-Mail-Adresse: monika.badstoeber@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung