Förderprogramm: Gemeinde Wallenhorst - Förderprogramm Batteriespeichersysteme/Solarstromspeicher (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist.
- Es wird das stationäre Batteriespeichersystem im Rahmen der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zu einer bestehenden Photovoltaikanlage bezuschusst.
- Der Batteriespeicher muss eine nutzbare Mindestspeicherkapazität von 2,5 kWh aufweisen und der/die Händler*in eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren geben.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt 500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Wallenhorst
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Telefon: 05407/888-740
E-Mail-Adresse: stefan.sprenger@wallenhorst.de
Internet: www.wallenhorst.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung