Förderprogramm: Stadt Köln - Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beratung, die Energetische Sanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen / Eigentümer*innen-Gemeinschaften / Personengesellschaften / Betreibende von Heizungsanlagen / gemeinnützige Organisationsformen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Die Energieberatung ist kostenfrei.
- Förderfähige Sanierungsmaßnahmen sind:
- Außenwand: U-Wert 0,20 W/m²K Dämmmaterialien 15 Euro/m², umweltfreundliche Dämmmaterialien 30 Euro/m², Vakuumdämmung 1.000 Euro/m², 50 Prozent der Materialkosten
- Dach: U-Wert 0,20 W/m²K, 50 Prozent der Materialkosten
- Flachdach: U-Wert 0,18 W/m²K, 50 Prozent der Materialkosten
- Oberste Geschossdecke: U-Wert 0,18 W/m²K, 50 Prozent der Materialkosten
- Kellerdecke: U-Wert 0,27 W/m²K, 50 Prozent der Materialkosten
- Fenster / Haustür: Uw/Ud-Wert 0,95/1,10 W/m²K bei der Verwendung von Holz aus Deutschland bzw. PP und PE-Fenster 100 Euro/m² Fensterfläche, bei der Verwendung von Holz außerhalb Deutschlands, PVC und PUgedämmten Fenstern reduziert sich die Fördersumme auf 50 Euro/m², 50 Prozent der Materialkosten
- Der Einbau von Passivhauskomponenten wird höher gefördert.
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale: 50 Prozent der Bruttokosten (Montage und Produktkosten) pro ausgetauschter Umwälzpumpe und Magnetabscheider
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische: Förderung in Höhe von 150 Euro pro ersetztem hydraulischen Durchlauferhitzer
- Neuanschluss an die Fernwärme: abhängig von dem Primärenergiefaktor (PEFaktor), siehe Richtlinie.
- Thermische Solaranlage: 200 Euro/m² bei Flachkollektoren sowie 250 Euro/m" bei Röhrenkollektoren(Bruttokollektorfläche)
- Photovoltaikanlage: 150 Euro pro KWp installierte Leistung
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: abhängig vom Wärmebereitstellungsgrad (WBG), WBG 80 Prozent = 50 Prozent der Gerätekosten und WBG 100 Prozent = 70 Prozent der Gerätekosten
- Erdwärmepumpe: Ultrafiltrationsanlage pauschal 2.000 Euro, WP bis 10 kW = 2.000 Euro, WP bis 25 kW = 3.000 Euro, WP über 25 bis 50 kW = 4.000 Euro und WP über 50 KW = 6.000 Euro.
- KraftWärmeKopplung (KWK) / Blockheizkraftwerk (BHKW): Basisförderung bis maximal Leistung 4 kWelektr. = 1.500 Euro pro kWelektr., weiterer Leistungsbereich siehe Richtlinie
- Holzpellet-Feuerung mit und ohne solarthermische Anlage: bis 20 kW = 2.000 Euro, bis 50 kW = 4.000 Euro, bis 100 kW = 7.000 Euro und bis 250 kW = 10.000 Euro
- Innovative Sondermaßnahmen: nachweisliche Senkung der Immissionen fossiler Energieträger, Einzelfallprüfung, maximal 10.000 Euro pro Antrag und Maßnahme.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Köln
Dezernat Soziales, Integration/Umwelt, Koordinationsstelle Klimaschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-3 58 30, -2 98 31
Fax: 0221/221-6 56 97 92
E-Mail-Adresse: altbausanierung@stadtkoeln.de
Internet: www.stadtkoeln.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | BHKW | Photovoltaik | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Einbau Solarthermieanlage | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe