Förderprogramm: Stadt Fulda - Förderung des sozialen Mietwohnungsbaues durch Modernisierungsmaßnahmen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere
- die Verbesserung des Wohnungszuschnittes, zum Beispiel durch Teilung von Wohnungen, um die Zahl der 1-2 Zimmerwohnungen zu erhöhen oder durch Zusammenlegung kleinerer Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien,
- der Anbau von Balkonen,
- die Verbesserung der natürlichen Belichtung und Belüftung,
- die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genehmigten Gebäudeflächen in Flächen mit Wohnnutzung,
- die Verbesserung der Beheizung, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können,
- die Verbesserung der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs),
- die Verbesserung der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes, des Schallschutzes,
- die Verbesserung der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen,
- die Verbesserung des mittelbaren Umfelds (Grünflächen, Kinderspielplätze).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antrags- bzw. förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die die Baumaßnahme im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
- Die Antragsberechtigten müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie für eine langfristige bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungen bieten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit.
- Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt.
- Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ergänzend ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an rollstuhlgerechte Wohnungen erfüllt werden.
- Die durch die Modernisierung bedingte Mieterhöhung ist auf höchstens 2,00 Euro je m² Wohnfläche und Monat begrenzt. Bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Abschluss der Modernisierung sind daneben keine weiteren Mieterhöhungen zugelassen.
- Für energetische Maßnahmen, die die KfW im Rahmen ihrer Programme fördert, können keine Mittel bewilligt werden.
- Sofern vorstehende Maßnahmen durch andere Förderprogramme, z.B. Soziale Stadt, gefördert werden können, sind diese Förderwege vorrangig zu nutzen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Magistrat der Stadt Fulda
Bauordnungsamt -Wohnungsbauförderstelle-
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661/102-1687
Fax: 0661/102-2687
E-Mail-Adresse: ruediger.tischer@fulda.de
Internet: www.fulda.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | BHKW | Altersgerecht Umbauen