Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw, Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Umsetzungsberatung und -konzepte Elektromobilität,
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
- Reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- Elektrische Lastenfahrräder sowie
- Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich
- natürliche Personen
- juristische Personen des öffentlichen Rechtes wie zum Beispiel Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, Kirchen und des Privatrechtes wie zum Beispiel Unternehmen, Vereine und Parteien sowie
- Personengesellschaftenwie zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Umsetzungsberatung und -konzepte Elektromobilität:
- Kommunen und kommunale Betriebe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 24.000 Euro
- Natürliche Personen: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro für Eigentümer*innen von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten
- Juristische Personen: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro für Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften sowie Eigentümer*innen von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten, Besitzer*innen von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeber*innen und Arbeitgeber*innen mit mindestens fünf Kraftfahrzeugstellplätzen für Beschäftigte
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
- Kommunen und kommunale Betriebe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.600 Euro (Wallbox) bzw. 5.800 Euro (Ladesäule), jeweils pro Ladepunkt
- Natürliche Personen: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro pro Ladepunkt (Wallbox/Ladesäule)
- Juristische Personen: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro (Wallbox) bzw. 4.000 Euro (Ladesäule), jeweils pro Ladepunkt
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
- Kommunen und kommunale Betriebe und Juristische Personen: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro pro Ladepunkt
- Natürliche Personen: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro pro Ladepunkt
- Reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge:
- Kommunen und kommunale Betriebe: 40 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 30.000 Euro
- Juristische Personen: 8.000 Euro für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 Euro für die Klasse N2 (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende.
- Brennstoffzellenfahrzeuge:
- Kommunen und kommunale Betriebe: 60 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 60.000 Euro
- Juristische Personen: 8.000 Euro für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 Euro für die Klasse N2 (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende.
- Elektrische Lastenfahrräder :
- Kommunen und kommunale Betriebe: 70 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 6.200 Euro
- Juristische Personen: 40 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro. Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende.
- Konzepte, Studien und Analysen
- Kommunen und kommunale Betriebe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Juristische Personen: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Kontakt zur Antragstelle:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1928
E-Mail-Adresse: progres.emob@bra.nrw.de
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie des Landes NRW
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/837-1001
Internet: www.wirtschaft.nrw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf einer Ladestation | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Beratung zu Elektromobilität