Förderprogramm: Stadtwerke Karlsruhe GmbH - Förderprogramm für Elektro-Mobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- der Kauf eines neuen bzw. gebrauchten Elektro Pkw oder Plug-In-Hybrid. Das Fahrzeug muss über eine Ladesteckdose verfügen.
- der Kauf eines Elektro-Rollers NIU über den Kooperationspartner CitySeg
- der Kauf eines Elektro-Fahrrades
- der Kauf einer Elektro-Ladestation über die Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Maximal werden zwei Ladestationen pro Haushalt / Geschäftspartner*in gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Das Förderprogramm gilt beim Kauf eines Elektro-Autos und/oder Elektro-Fahrrads oder Elektro-Ladestation nur für Stromkund*innen der SWK, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Stromliefervertrag NaturStrom, NaturStrom online oder BadnerStrom natur abgeschlossen haben. Die Elektro-Ladestation muss über die SWK bezogen werden.
- Das Förderprogramm gilt beim Kauf eines Elektro-Rollers der Marke NIU ausschließlich bei dem Mobilitätspartner CitySeg und nur für Stromkund*innen der SWK, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Stromliefervertrag NaturStrom, NaturStrom online oder BadnerStrom natur abgeschlossen haben.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Förderbetrag wird als einmaliger Zuschuss bei aktiver Stromlieferung und nach der gesetzlichen Widerrufsfrist auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen. Die Förderung beinhaltet jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer. Er beträgt:
- 50 Euro bei Elektro-Fahrrädern zzgl. 70 Euro Bonus bei Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages der SWK. Gültig für die Tarife: NaturStrom, NaturStrom online und BadnerStrom natur.
- 250 Euro bei Elektro-Rollern der Marke NIU. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 100 Euro Förderung für Stadtwerke-Kund*innen, 150 Euro bei Anbringung eines Stadtwerke-Brandings. Zusätzlich erhalten Sie einen Bonus von 70 Euro beim Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages. Gültig für die Tarife: NaturStrom, NaturStrom online und BadnerStrom natur.
- 100 Euro beim Kauf eines Elektro-Autos und Anbringung einer Aufkleberkombination auf das Fahrzeug des Antragsstellers zzgl. 70 Euro Bonus beim Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages. Gültig für die Tarife: NaturStrom, NaturStrom online und BadnerStrom natur.
- 200 Euro beim Kauf einer Elektro-Ladestation und Anbringung einer Aufkleberkombination zzgl. 70 Euro Bonus beim Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages. Gültig für die Tarife NaturStrom, NaturStrom online und BadnerStrom natur.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Daxlanderstraße 72
76185 Karlsruhe
Telefon: 0800 200 300 6
E-Mail-Adresse: emobilitaet@stadtwerke-karlsruhe.de
Internet: www.stadtwerke-karlsruhe.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads