Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Wand-Ladestation für Elektroautos (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von Wand-Lade­stationen (Wallboxen) bei Bestands- und Neubauten.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.
  • Antragsberichtigt sind weiterhin Mieter*innen, die mit dem Einverständnis der Eigentümerin, des Eigentümers Maßnahmen umsetzen wollen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 50 Prozent der Anschluss- und Gerätekosten. Die maximale Förderung pro installierte Ladestation beträgt 2.000 Euro.
  • Voraussetzungen:
    • Im Besitz der Antragstellenden befindet sich ein Elektroauto der EG­Fahrzeugklasse Klasse M1 und N1 oder wurde rechtsverbindlich bestellt. Zugelassen sind Automobile mit reinem Elektroantrieb und Plug­In­Hybridantrieb.
    • der/die Antragstellenden nutzt eine Photovoltaik-Anlage mit mindestens 6 kWp Leistung inkl. Stromspeicher oder bezieht für ihren/seinen Haushalt 100 Prozent zertifizierten Ökostrom (zugelassene Zertifikate sind OK­Power­Label, Grüner Stromlabel, TÜV­Nord/­Zertifikat, TÜV­Süd­Zertifikat)
Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen ist möglich, sofern da­ durch nicht die maximale Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten überschritten werden. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere För­dermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

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