Förderprogramm: Stadtwerke Sigmaringen GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Elektro-Fahrrräder, Elektro-Roller und Elektro-Lastenfahrräder.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatkund*innen, die Strom bei den Stadtwerken Sigmaringen beziehen oder als Neukund*innen zu den Stadtwerke Sigmaringen gewechselt sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt:

  • 50 Euro pro E-Bike
  • 50 Euro pro Elektro-Roller
  • 100 Euro pro Lastenrad.
  • Es werden maximal zwei Fahrzeuge gefördert.
  • Nach Auszahlung der Fördersumme ist eine Kundenbindung über zwei Jahre notwendig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen
Telefon: 07571/106-333
Fax: 07571/106-337
E-Mail-Adresse: info@stadtwerke-sigmaringen.de
Internet: www.stadtwerke-sigmaringen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

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