Förderprogramm: Stadtwerke Sigmaringen GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektro-Fahrrad, Elektro-Roller, Elektro-Lastenfahrrad und Elektro-Auto sowie Wallboxen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatkund*innen, die Strom bei den Stadtwerken Sigmaringen beziehen oder als Neukund*innen zu den Stadtwerke Sigmaringen gewechselt sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt:
- pro Elektro-Fahrrad 10 Stück Umweltfünfer für den Stadtbus im Wert von 68 Euro, alternativ 50 Euro in bar. Es werden maximal zwei Fahrräder gefördert.
- 75 Euro pro Elektroroller
- 100 Euro pro Elektro-Lastenfahrrad
- 150 Euro pro Elektro-Auto
- 100 Euro pro nicht intelligenter Wallbox bzw. 200 Euro pro intelligenter Wallbox.
- Voraussetzung: Bindung an die Stadtwerke Sigmaringen bei Förderung Elektro-Fahrrad, Elektro-Lastenrad und Elektro-Roller zwei Jahre, Elektro-Auto und Wallbox fünf Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen
Telefon: 07571/106-333
Fax: 07571/106-337
E-Mail-Adresse: service@stadtwerke-sigmaringen.de
Internet: www.stadtwerke-sigmaringen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf einer Ladestation