Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 und N1 sowie für E-Fahrzeuge der EG-Klasse L5e bis L7e sind:
- Gewerbebetriebe mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet München
- Freiberuflich tätige Personen mit Firmensitz im Stadtgebiet München
- Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Zweigstelle im Stadtgebiet München.
- Antragsberechtigt für Lastenpedelecs und Fahrzeuge der EG-Klasse L1e bis L4e, Ladeinfrastruktur, Hausnetzanschlüsse und Beratungsleistungen sind:
- Natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Gewerbetreibende unabhängig der Rechtsform
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
- Für die Förderung von Fahrzeugen bzw. Beratungsleistungen ist ein Wohn- bzw. Firmensitz im Stadtgebiet München erforderlich. Im Falle einer Antragstellung durch eine WEG muss das betreffende Grundstück im Stadtgebiet München liegen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Lastenpedelecs mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 1.000 Euro + Abwrackbonus 500 Euro für Leichtfahrzeug / 1000 Euro für PKW.
- L1e bis L4e (2- und 3-rädrige Elektroleichtfahrzeuge) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 1.000 Euro + 200 Euro Ökobonus + Abwrackbonus 500 Euro für Leichtfahrzeug / 1000 Euro für PKW.
- L5e bis L7e (3- bis 4-rädrige Elektroleichtfahrzeuge) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 3.000 Euro (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen) + 500 Euro Ökobonus + Abwrackbonus 500 Euro für Leichtfahrzeug / 1000 Euro für PKW.
- M1 und N1(vierrädrige E-Pkw) mit 1.500 Euro (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen) + 200 Euro Ökobonus + Abwrackbonus 500 Euro für Leichtfahrzeug / 1000 Euro für PKW.
- Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 3.000 Euro für Normalladepunkte und maximal 10.000 Euro für Schnellladepunkte
- Beratungsleistungen mit 80 Prozent bis maximal 6.000 Euro.
- Hausnetzanschluss mit 50 Prozent der Nettokosten, 120 Euro pro Ladepunkt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt
RGU-UVO 22 – Team Elektromobilität
Bayerstraße 28a
80335 München
Telefon: 089/233-47711
E-Mail-Adresse: emobil.rgu@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/emobil
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation | Beratung zu Elektromobilität