Förderprogramm: WSW Energie & Wasser AG - WSW Klimafonds, Umweltschonende Mobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Elektro-Autos, -Quads oder Plug in Hybrid-Fahrzeuge
- Pedelecs, Elektro-Rollern und -Scootern
- Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt müssen Vertragspartner*innen der WSW sein und in Wuppertal wohnen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt beim Kauf oder beim Leasing eines neuen Elektro-Autos 1.000 Euro, eines neuen Plug-in Hybrid-Fahrzeugs 750 Euro und eines neuen Elektro-Quads 500 Euro.
- Der Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektro-Rollers, -Scooters oder Pedelecs beträgt 10 Prozent des Kaufpreises und höchstens 150 Euro.
- Bei Förderung der Anschaffung einer Schnellladestation wird ein pauschaler Investitionskostenzuschuss von 150 Euro gewährt, egal für welches Gerät Sie sich entscheiden.
- Voraussetzung für die Förderung ist der Bezug von WSW Strom Grün über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Kontakt zur Antragstelle:
WSW Energie & Wasser AG
Geschäftsstelle WSW Klimafonds
Alter Markt 10
42275 Wuppertal
Telefon: 0202/569-5140
Fax: 0202/569-7730
E-Mail-Adresse: klimafonds@wsw-online.de
Internet: www.wsw-online.de
Kontakt zum Fördergeber:
WSW Energie & Wasser AG
Bromberger Straße 39 - 41
42281 Wuppertal
Telefon: 0202/569-0
E-Mail-Adresse: wsw@wsw-online.de
Internet: www.wsw-online.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf einer Ladestation