Förderprogramm: Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH - Förderung Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Neuanschaffung eines Elektroautos
- Neuanschaffung eines E-Rollers
- Neuanschaffung eines E-Bikes
- Neuanschaffung einer Ladesäule (2 x 22 kW)
- Neuanschaffung einer Hausladestation („Wallbox”).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigt sind Ökostromkund*innen der EWB.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch eine Gutschrift auf den Ökostrom-Jahresrechnungen für 2021, 2022, 2023 und 2024.
- Neuanschaffung eines Elektroautos: Gutschrift 500 Euro (125 Euro jährlich)
- Neuanschaffung eines E-Rollers: Gutschrift 200 Euro (50 Euro jährlich)
- Neuanschaffung eines E-Bikes: Gutschrift 100 Euro (25 Euro jährlich)
- Neuanschaffung einer Ladesäule (2 x 22 kW): Gutschrift 400 Euro (100 Euro jährlich)
- Neuanschaffung einer Hausladestation („Wallbox”): Gutschrift 100 Euro (25 Euro jährlich).
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie als Ökostromkund*in ab dem Datum der Antragstellung durchgängig bis zum 31.12.2022 Ökostrom von der EWB beziehen müssen, um sämtliche Gutschriften zu erhalten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
Osnabrücker Straße 205
32257 Bünde
Telefon: 05223/967-0
Fax: 05223/967-148
E-Mail-Adresse: info@ewb.aov.de
Internet: www.ewb.aov.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation