Förderprogramm: GGEW AG - Förderprogramm Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Elektroautos.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der GGEW AG.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird in Form einer Energiefreimenge für Strom gewährt, welche auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gut geschrieben wird.
  • Die Stromgutschrift beträgt für PKW, die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal ein Jahr alt sind, einmalig 120 Euro (brutto).
  • Die Stromgutschrift beträgt für PKW, die älter als ein Jahr, jedoch maximal vier Jahre alt sind, einmalig 60 Euro (brutto).
  • Pro Antragstellende ist die Förderung von maximal drei Elektroautos möglich.
Kumulierung: Für das Elektrofahrzeug darf noch keine Förderung durch ein anderes Energieversorgungsunternehmen in Anspruch genommen sein.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

GGEW AG
Vertrieb & Services
Dammstraße 68
64625 Bensheim
Telefon: 06251/1301-457
Fax: 06251/1301-229
E-Mail-Adresse: emob@ggew.de
Internet: www.ggew.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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