Förderprogramm: Stadtwerke Homburg GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf eines E-Bikes, eines E-Rollers, eines E-Scooters bzw. einer SWH Wallbox.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen der Stadtwerke Homburg GmbH.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für ein E-Bike und E-Roller beträgt jeweils 100 Euro.
  • Der Kauf eines E-Scooters wird mit 50 Euro bezuschusst.
  • Die Installation einer SWH Wallbox wird mit 50 Euro bezuschusst.
  • Voraussetzung: Bindung von drei Jahren an die Stromlieferung der Stadtwerken Homburg.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Homburg GmbH
Lessingstraße 3
66424 Homburg
Frau Nicole Rubert
Telefon: 06841/694-171
Fax: 06841/694-697
E-Mail-Adresse: kontakt@stadtwerke-homburg.de
Internet: www.stadtwerke-homburg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

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