Förderprogramm: Hamburg - IFB-Ergänzungsdarlehen

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Eine Selbstnutzung liegt auch vor, wenn Wohnungen an Angehörige im Sinne des §15 der Abgabenordnung unentgeltlich überlassen werden. Dabei werden folgende Kosten berücksichtigt:

  • Beim Bau:
    • Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der IFB Hamburg nicht länger als 6 Monate zurückliegt)
    • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
    • Kosten der Außenanlagen
  • Beim Erwerb:
    • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.
Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW-und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum in Hamburg erwerben möchten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das maximale Darlehensvolumen beträgt 100.000 Euro. Es können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mitfinanziert werden.
  • Die möglichen Darlehenslaufzeiten betragen mindestens 10 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr sowie bis zu 30 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren.
  • Bei Darlehen mit einer Laufzeit, die der Zinsfestschreibung entspricht, ist der Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit. Bei Darlehen mit einer längeren Laufzeit als die gewählte Zinsfestschreibung, ist der Zinssatz für 10 oder 15 Jahre festgeschrieben.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-480
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: privatkunden@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

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