Förderprogramm: FairEnergie GmbH - Förderprogramm Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden E-Bikes, Pedelecs oder E-Roller. sowie die die Wallbox e-Willi.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der FairEnergie.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Förderung wird gewährt:
- E-Bike, Pedeles oder E-Roller: Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Gutschrift auf der jährlichen Stromabrechnung, aufgeteilt über einen Zeitraum von vier Jahren, jeweils 30 Euro pro Jahr. Pro Vertragskonto wird ein E-Bike, Pedelec oder E-Roller. gefördert.
- Der Zuschuss für die die Wallbox e-Willi beträgt 100 Euro.
- Endet der Stromliefervertrag mit der FairEnergie GmbH entfällt mit der Vertragsbeendigung die weitere Förderung.
- Voraussetzung: Bezug eines Ökostrom Strom-Produktes.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
FairEnergie GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
Telefon: 07121/582-3700
Fax: 07121/582-3120
E-Mail-Adresse: team-kundenservice@fairenergie.de
Internet: www.fairenergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers