Förderprogramm: Stadtwerke Kaarst - Förderprogramm Strom (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Photovoltaikanlagen ab 3 kWp
  • Stromwärmepumpen (Vor­aus­setzung für den Erhalt ist, der Ab­schluss eines Heiz­strom­ver­trages.).
  • Neuanschaffung eines Elektro-Auto
  • Neuanschaffung eines Elektro-Rollers
  • Neuanschaffung eines Elektro-Fahrrad / E-Bike.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Personen im Stromgrundversorgungsgebiet.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Photovoltaikanlage: 100 Euro
  • Stromwärmepumpe: 100 Euro
  • Elektro-Auto: 100 Euro
  • Elektro-Roller: 50 Euro
  • Elektro-Fahrrad / E-Bike: 50 Euro (Pro Vertrag werden bis zu 2 E-Bikes ge­fördert.).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0203/540-231, 0800 1 99 99 60
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-kaarst.de
Internet: www.stadtwerke-kaarst.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Photovoltaik | Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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