Förderprogramm: KfW - Energieeffizient Bauen (153) (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar
- beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
- beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).
- Der KfW-Kredit unterstützt auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- alle Träger*innen von Investitionsmaßnahmen (z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer*innen/Betreibende von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Gebende) an neuen selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
- Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren (10/2)
- bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)
- bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (30/5)
- bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (10/10)
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist. Bei Darlehen mit einer über die vereinbarte Zinsbindungsfrist hinausgehenden Laufzeit unterbreitet die KfW Ihrem Finanzierungsinstitut vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.
- Für die endfällige Kreditvariante mit bis zu zehnjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart.
- Es werden 100 Prozent des Zusagebetrages ausgezahlt. Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
- Der Kredit wird nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt.
- Es wird Tilgungszuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom KfW-Effizienzaus-Standard:
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 40: 20 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 24.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 15 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 18.000 Euro für jede Wohneinheit.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Erdgasheizung mit Niedertemperaturtechnik | Erdgaswärmepumpe | Fernwärme | Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe