Förderprogramm: Baden-Württemberg - Förderung E-Taxis (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden die die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG).
- Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) im Taxibetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt sein.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Beschreibung des Förderprogramms:
Es wird ein Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 8.000 Euro bei gekauften und 2.666,67 Euro p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeskreditbank Baden-Württemberg –
Förderbank – (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-1388
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/231-5830
Fax: 0711/231-5899
E-Mail-Adresse: Poststelle@vm.bwl.de
Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung