Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Solar-Speicher-Programm (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird.
- Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen und Privathaushalte.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.
- Gemeindespeicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Gemeindespeichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung.
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Solar-Speicher-Programm
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Telefon: 0631/343 71 999
E-Mail-Adresse: speicher@energieagentur.rlp.de
Internet: www.energieagentur.rlp.de
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/16-0
Internet: www.mueef.rlp.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
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