Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH Baukindergeld (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Schleswig-Holstein.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die für die Förderung vorgegebene Einkommensgrenzen einhalten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen, mit dem der Anspruch auf das KfW Baukindergeld vorfinanziert werden kann.
- Der Darlehen beträgt 12.000 Euro pro Kind.
- Die Auszahlung erfolgt in einer Summe zu Beginn des Vorhabens.
- Das KfW Baukindergeld ist verpflichtend bei der KfW zu beantragen und als Regeltilgung zu nutzen.
- Vor Bewilligung des Förderdarlehens darf grundsätzlich nicht mit den Bauarbeiten begonnen oder ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. Bei Kaufverträgen über eine Immobilie sollte darauf geachtet werden, ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung der Förderung zu vereinbaren.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-0
Fax: 0431/9905-3383
E-Mail-Adresse: immobilien@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landesregierung Schleswig-Holstein
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Erdgaswärmepumpe | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung