Förderprogramm: Stadtwerke Konstanz/Enspire - Photovoltaik (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 1,5 Kilowatt peak (kWp), deren Inbetriebnahme nach dem 01.11.2016 erfolgt ist.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt der Installation der Photovoltaikanlage mit Ökostrom von Enspire – Grüne Energie versorgt werden.
- Darüber hinaus muss der/die Förderantragsteller*in mindestens 24 Monate unterbrechungsfrei mit Enspire – Grünem Strom beliefert werden. Eine Kündigung des Vertrags nach Ablauf des ersten Lieferjahrs schließt eine Förderung aus.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt und beträgt bei Anlagen mit einer Mindestleistung von 1,5 kWp, unabhängig von der Anlagengröße, 300 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Konstanz GmbH
Enspire – Grüne Energie
Max-Stromeyer-Straße 21-29
78467 Konstanz
Telefon: 07531/803-5200
E-Mail-Adresse: enspire@stadtwerke-konstanz.de
Internet: www.enspire-energie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung