Förderprogramm: Kreis Düren - Förderung E-Lastenräder (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden E-Lastenräder. Das E-Lastenrad muss
- für eine Zuladung von mindestens 40 kg (ohne Fahrer) zugelassen sein
- einen verlängerten Radstand von mindestens 130 cm haben und
- eine Transportmöglichkeit besitzen, die unlösbar mit dem E-Lastenrad verbunden ist und
- ein Transportvolumen von mindestens 140 Liter besitzt oder über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügt.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sowie Unternehmen unabhängig von der Größe mit Hauptwohnsitz/ eingetragenem Gewerbesitz im Kreis Düren.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Kauf eines E-Lastenrades wird pauschal mit 500 Euro bezuschusst.
- Pro Antragsteller*in kann maximal 1 E-Lastenrad gefördert werden.
- Der/die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet sich, das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt im Kreis Düren zu nutzen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Kreis Düren
Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
Bismarckstraße 22
52351 Düren
E-Mail-Adresse: klimaschutz@kreis-dueren.de
Internet: www.kreis-dueren.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung