Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung BW – Förderlinie kommunal (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere

  • der Ausbau eines Dachgeschosses,
  • das Aufstocken eines Gebäudes,
  • der Anbau an ein Gebäude,
  • die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder
  • die Erneuerung leer stehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind.
Gefördert werden auch Mietwohnungen, die für Seniorinnen und Senioren oder für schwerbehinderte Menschen zum Zwecke des ambulanten betreuten Wohnens bestimmt sind, sofern sie in Einheiten von zehn oder mehr Wohnungen erstellt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens über die L-Bank.
  • Die Subvention beläuft sich bezogen auf eine Regelabsenkung der Miete um 33 Prozent gegenüber der konkreten Vergleichsmiete (OVM) auf 45 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten.
  • Aufgrund des Eigenkapitaleinsatzes sind 80 Produkt der Gesamtkosten berücksichtigungsfähig.
  • Die Gesamtkosten des Vorhabens setzen sich zusammen aus Bau- und Grundstückskosten.
  • Zu beantragen ist das MW 30-Darlehen mit insgesamt 30 Jahren Zinsverbilligung entsprechend der Dauer der Miet- und Belegungsbindung.
  • Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von 100 Prozent in einen Zuschuss umgewandelt werden.
  • Folgende Zusatzförderungen werden angeboten:
    • Ab Erreichung eines Energiesparhauses wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 50 Euro je m² Wohnfläche, maximal 3.500 Euro je m² Wohnfläche gewährt.
    • Bei Herstellung der Barrierefreiheit nach der DIN 18040-2 wird der Festbetrag der Basisförderung i. H. v. 3.500 Euro je m² Wohnfläche um 5 Prozent für die barrierefreie Wohnfläche erhöht.
    • Bis zu 25 Prozent der Basisförderung als Erhöhung für Mehrkosten, die Ihnen für innovative Vorhaben entstehen, soweit wir das Objekt als innovativ anerkennen.
    • Bei Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartierstrukturen können wir 40 Prozent der nachweislich angefallenen Kosten, höchstens jedoch 20 Prozent der Basisförderung gefördert werden. Personelle Maßnahmen können wir nur durch einen Zuschuss fördern.
  • Der Tilgungssatz beträgt 2 Prozent und kann während der ersten Sollzinsbindung nicht mehr angepasst werden.
Kumulierung:
  • Die Mietwohnraumfinanzierung kann zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzie-rung eingebunden werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förder-fähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht über-schreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
  • Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen. Die Kumulierung mit der Bundesförderung nach dem BEG-Programm ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung

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