Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Förderung von elektrischen Lastenfahrrädern (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden elektrische Lastenfahrräder in der Grundausstattung nebst einem fest verbauten Transportaufbau.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts: 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.000 Euro
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben: 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro.
  • Lastenfahrräder (ohne Motor) werden mit einem Festbetrag von 500 Euro je Lastenrad gefördert.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1928
E-Mail-Adresse: progres.emob@bra.nrw.de
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie des Landes NRW
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/837-1001
Internet: www.wirtschaft.nrw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

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