Förderprogramm: Kreis Wolfenbüttel - Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten, Förderschwerpunkt: Gebäudehülle (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen an Immobilien, die den Wärmeschutz wesentlich verbessern.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privathaushalte
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal sechs Wohneinheiten
  • Private Vermietende von Wohngebäuden mit maximal sechs Wohneinheiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe ist auf einen Höchstbetrag von 3.000 Euro begrenzt. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" (DE-ZU-132) steigt der Höchstbetrag auf 5.000 Euro.
  • Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn die Zuwendungssumme weniger als 500 Euro beträgt und wenn bereits Aufträge erteilt wurden oder mit der Maßnahme begonnen wurde.
  • Es gelten folgende Fördersätze bei einer Förderung von 80 Prozent der förderfähigen Kosten:
    • Schrägdächer und Flachdächer: maximaler U-Wert 0,22 W/(m²K), Fördersatz 30 Euro/m² für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder zertifiziert mit "Blauer Engel" sowie 20 Euro/m² für andere Baustoffe.
    • oberste Geschossdecken: maximaler U-Wert 0,22 W/(m²K), Fördersatz 20 Euro/m² / 15 Euro/m²
    • Außenwanddämmung von außen: maximaler U-Wert 0,220 W/(m²K), Fördersatz 30 Euro/m² / 20 Euro/m²
    • Verfüllung von Hohlschichten in Außenwänden: Hohlraum muss vollständig mit Einblasdämmung ausgefüllt sein, Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
    • Innenwanddämmung bei schützenswerter Fassade: bauphysikalisch maximal mögliche Dämmstoffstärke lt. Energieberater, Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
    • Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen, Bodenflächen gegen Erdreich: maximaler U-Wert 0,28 W/(m²K), Fördersatz 15 Euro/m² / 10 Euro/m²
    • Fenster: 3-fach Verglasung, Fördersatz 40 Euro/m²
    • Sonnenschutz für Fenster und Dachflächenfenster: außenliegend und fest am Gebäude/Dach installiert vor Süd-, West- und Ostfenstern, Fördersatz 60 Euro/m².
  • Des Weiteren wird eine neutrale und unabhängige Förderberatung durch eine/n vom Landkreis Wolfenbüttel zugewiesene/n Energieberater*in kostenfrei für maximal eine Stunde gefördert.
  • Die Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro gefördert. Die Energieberater*innen werden durch den Landkreises Wolfenbüttel vermittelt oder selbst gewählt unter www.energie-effizienz-experten.de.
Kumulierung: Eine Kumulierung ist mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt und die Anforderungen eingehalten werden. Die Höchstbeträge und eventuelle Kumulierungsverbote in den entsprechenden Richtlinien anderer Fördermittelgeber sind zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landkreis Wolfenbüttel
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Frau Adam, Herr Herglotz
Telefon: 05331/84-441, -494
Fax: 05331/84-465
E-Mail-Adresse: S.Adam@lk-wf.de
Internet: www.lk-wolfenbuettel.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch

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