Förderprogramm: Gemeindewerke Wedemark - Förderprogramm Energie-Effizienz und Umweltschutz, Wärmedämmmaßnahmen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Wärmedämmmaßnahmen in Altbauten, die älter als 15 Jahre sind.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt bis 60 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt höchstens 2.000 Euro pro Gebäude.
- Bei Kern-, Kellerdecken- oder Innenwanddämmung und Dämmung der obersten Geschossdecke werden 4 Euro/m² bezuschusst.
- Bei Außenwanddämmung beträgt der Zuschuss 6 Euro/m².
- Austausch alter Fenster gegen Fenster mit einem U-Wert von höchstens 0,95 mit 40 Euro pro m² Fensterfläche.
- Austausch alter Fenster gegen zertifizierte Passivhaus-Fenster, nur in Verbindung mit der Dämmung der dazugehörigen Außenwand (U-Wert mindestens 0,15 W/m²K), Zuschuss 50 Euro pro m² Fensterfläche.
- Die jeweiligen Mindestdämmstoffdicken sind einzuhalten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeindewerke Wedemark GmbH
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
Telefon: 05130/9751-250
Fax: 05130/9751-251
E-Mail-Adresse: oertel@gemeindewerke-wedemark.de
Internet: www.gemeindewerke-wedemark.de
Weitere Informationen:
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch