Förderprogramm: Stadt Ulm - Ulmer Energieförderprogramm (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- Qualitätsssicherung: Baubegleitung durch Sachverständige
- Energieeinsparung im Wohnungsbau: Gefördert wird die Energetische Sanierung mit Passivhauskomponenten, der Bau eines Passivhauses sowie der Bau eines Netto-Nullenergiehauses.
- Rationelle Energieanwendung: u.a. Austausch Heizölkessel
- Nutzung regenerativer Energien: Gebäudeintegrierte Phovovoltaikanlage
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der Eigentümer*innen erforderlich. Vereine werden gesondert gefördert.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Gesamtförderung beträgt für Ein-/Zweifamilienhäuser maximal 10.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäuser richtet sich die Höhe des Zuschusses nach der Anzahl der Wohneinheiten und wird im Einzelfall entschieden.
- Die einzelnen Förderbeträge finden Sie in der Richtlinie.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Münchener Straße 2
89073 Ulm
Telefon: 0731/161-6999
Fax: 0731/161-1630
Internet: www.ulm.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Photovoltaik