Förderprogramm: Hamburg - Klimaschutzprogramm 'Hamburger Energiepass' (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Der Hamburger Energiepass umfasst folgende Leistungen:
- bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort
- ingenieurmäßige Analyse und Bewertung des energetischen Einsparpotenzials des Gebäudes
- Entwicklung von Sanierungsempfehlungen unter Berücksichtigung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept (nach DIN 1946-6)
- Berechnung der möglichen Energieeinsparung unter Berücksichtigung der baulichen und technischen Anforderungen der aktuellen Bundes- und Landesförderung
- Erstellung eines gesetzlich geregelten Energiebedarfsausweises nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte).
- Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt.
- Der Antrag ist von einem/einer Bevollmächtigten zu unterzeichnen, von dem/der weitere Unterlagen angefordert werden und an den/die der gemeinsame Bewilligungsbescheid ergeht.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von:
- 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei 1 bis 2 Wohneinheiten, maximal 1.000 Euro
- 70 Prozent der förderfähigen Kosten bei 3 bis 4 Wohneinheiten, maximal 1.100 Euro
- 60 Prozent der förderfähigen Kosten bei 5 bis 6 Wohneinheiten, maximal 1.200 Euro
- 45 Prozent der förderfähigen Kosten bei 7 bis 12 Wohneinheiten, maximal 1.400 Euro
- 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei 13 bis 19 Wohneinheiten, maximal 1.600 Euro
- 35 Prozent der förderfähigen Kosten bei 20 bis 99 Wohneinheiten, maximal 1.800 Euro
- 30 Prozent der förderfähigen Kosten ab 100 Wohneinheiten, maximal 2.000 Euro.
- Für die Erläuterung des Hamburger Energiepasses in der WEG-Versammlung gibt es einen Zuschuss von bis zu 500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-113
Fax: 040/24846 56-432
E-Mail-Adresse: m.winkelmann@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Einbau Solarthermieanlage | Wärmepumpe | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung