Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Energieeinsparung, Neuanschluss an ein Wärmenetz (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden kann der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an ein Wärmenetz.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen (Privateigentümer*innen, Eigentümer*innen-Gemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts) und Betreibende der Anlage (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferfirma/Contracting-Gebende) und Bauträger.
- Antrags- und zuschussberechtigt sind darüber hinaus die Personen oder Firmen (z.B. Architektur- und Planungsbüros und Handwerksbetriebe), die mit der Planung oder Durchführung der Maßnahme beauftragt sind.
- Wenn der/die Antragsteller*in nicht gleichzeitig Gebäudeeigentümer*in ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen Gebäudeeigentümer*in für die Durchführung der beantragten Energiemaßnahme vorliegen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 4.000 Euro je Anschluss.
- Bonusmaßnahmen können nur in Kombination mit anderen Maßnahmen beantragt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt
Umweltschutz Bauzentrum
Willy-Brandt-Allee 10
81829 München
Telefon: 089/546366-0
Fax: 089/546366-25
E-Mail-Adresse: bauzentrum.rgu@muechen.de
Internet: www.muenchen.de/bauzentrum
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung