Förderprogramm: WSW Energie & Wasser AG - WSW Klimafonds, Holzenergieanlagen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Holzenergieanlagen. Folgende Holzprodukte können verwendet werden:
- Holzpellets
- Holzhackschnitzel
- Scheitholz
- Holzbriketts.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt müssen Vertragspartner*innen der WSW sein und in Wuppertal wohnen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Investitionszuschuss beträgt pauschal 1.000 Euro je Anlage.
- Fördervoraussetzungen:
- WSW Strom-Bezug in Wuppertal durch Haushalt oder Gewerbe des/r Antragstellers*in
- Bezug WSW Strom für fünf Jahre
- Antragstellung vor Beauftragung eines Fach-Handwerkers.
- Zusätzlich können mit dem WSW Klimafonds solarthermische Anlagen gefördert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Kontakt zum Fördergeber:
WSW Energie & Wasser AG
Abteilung 21/1
Bromberger Straße 39 - 41
42281 Wuppertal
Telefon: 0202/569-5140
Fax: 0202/569-7730
E-Mail-Adresse: klimafonds@wsw-online.de
Internet: www.wsw-online.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Scheitholzheizung | Biomasseheizung