Förderprogramm: WSW Energie & Wasser AG - WSW Klimafonds, Holzenergieanlagen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Holzenergieanlagen. Folgende Holzprodukte können verwendet werden:
- Holzpellets
- Holzhackschnitzel
- Scheitholz
- Holzbriketts.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt müssen Vertragspartner*innen der WSW sein und in Wuppertal wohnen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Investitionszuschuss beträgt pauschal 950 Euro je Anlage.
- Voraussetzung: Der/die Geförderte bezieht über einen Zeitraum von 5 Jahren an einer Wuppertaler Abnahmestelle ein gewähltes WSW Strom-Produkt und als eigenständige/r Erdgas-Nutzer*in bezieht er/sie dort darüber hinaus auch ein gewähltes WSW Erdgas-Produkt.
Kontakt zur Antragstelle:
Kontakt zum Fördergeber:
WSW Energie & Wasser AG
Abteilung 21/1
Bromberger Straße 39 - 41
42281 Wuppertal
Telefon: 0202/569-5140
Fax: 0202/569-7730
E-Mail-Adresse: klimafonds@wsw-online.de
Internet: www.wsw-online.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Scheitholzheizung