Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Klimaschutz durch Energiesparen, Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden in Neu- und Altbau Blockheizkraftwerk (BHKW) und Mikro-BHKW bei mindestens 28 Prozent elektrische Energieerzeugung.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Friedrichshafen befinden. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*in erforderlich.
- Das Programm gilt nicht für Gebäude/Wohnungen, die im Besitz der Stadt Friedrichshafen sind (einschließlich der Gebäude der Städtischen Wohnbau GmbH).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Mindestinvestition liegt bei 5.000 Euro (kann mit anderen Maßnahmen aus dem Programm gekoppelt werden).
- Der Zuschuss beträgt 1.000 Euro je Anlage.
- Eine Laufzeit von über 4.000 h/Jahr ist anzustreben.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Friedrichshafen - Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
Amt für Umwelt und Naturschutz
Eckenerstraße 11
88046 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-2191
Fax: 07541/203-82191
E-Mail-Adresse: umweltamt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Friedrichshafen
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung