Förderprogramm: Stadt Münster - Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster, Förderbaustein klimagerechter Neubau (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Verwendung von nachwachsenden Dämmstoffen im Neubau.
  • Das neu zu errichtende Wohngebäude muss mindestens die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 gemäß BEG erfüllen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Die Förderung wird Eigentümer*innen und sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden gewährt.
  • Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung allen gemeinsam gewährt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Einbau nachwachsender Dämmstoffe im Neubau wird mit einer Förderung von 5.000 Euro pauschal je Gebäude gefördert. Kumulierung: Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen, Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 0251/492-64 02
Fax: 0251/492-77 33
E-Mail-Adresse: Wohnungsamt@stadt-muenster.de
Internet: www.muenster.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Münster
48127 Münster
Telefon: 0251/492-67 25
E-Mail-Adresse: langejana@stadt-muenster.de
Internet: www.klima.muenster.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Strom-Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten