Förderprogramm: Stadt Münster - Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster, Förderbaustein klimagerechter Neubau (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Verwendung von nachwachsenden Dämmstoffen im Neubau.
- Das neu zu errichtende Wohngebäude muss mindestens die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 gemäß BEG erfüllen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Die Förderung wird Eigentümer*innen und sonstigen dinglichen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden gewährt.
- Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung allen gemeinsam gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Einbau nachwachsender Dämmstoffe im Neubau wird mit einer Förderung von 5.000 Euro pauschal je Gebäude gefördert. Kumulierung: Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen, Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 0251/492-64 02
Fax: 0251/492-77 33
E-Mail-Adresse: Wohnungsamt@stadt-muenster.de
Internet: www.muenster.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Münster
48127 Münster
Telefon: 0251/492-67 25
E-Mail-Adresse: langejana@stadt-muenster.de
Internet: www.klima.muenster.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Strom-Wärmepumpe