Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Energieeinsparung, Passivhaus (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die nach den Kriterien des Passivhaus Institutes (PHI) als Passivhäuser zertifiziert sind.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Für Wohngebäude:
- Gebäudeeigentümer*innen, z. B. Privatpersonen, Eigentümer*innen-Gemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Vereine
- Betreibende der Anlage, z. B. Contracting-Gebende
- Gebäudeeigentümer*innen, z. B. Privatpersonen, Eigentümer*innen-Gemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Vereine
- Betreibende der Anlage, z. B. Contracting-Gebende
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme ab 43 Mio. Euro.
Beschreibung des Förderprogramms:
Fördersätze
- Passivhäuser im Neubau: 100 Euro je m² Wohn-/Nettogrundfläche
- Passivhäuser im Bestand: 200 Euro je m² Wohn-/Nettogrundfläche
- Bezugsfläche ist bei Wohngebäuden die Wohnfläche nach WoFlV 2004 ohne Anrechnung von Balkonen, Loggien, Terrassen bzw. bei Nichtwohngebäuden die beheizte/gekühlte Nettogrundfläche nach DIN 277. Je Wohneinheit sind maximal 100 m² Wohnfläche förderfähig.
- Wenn die Passivhauskriterien nicht ganz erreicht werden und die Gebäude stattdessen als PHIEnergiesparhaus (im Neubau) oder im EnerPHit-Standard (im Bestand) zertifiziert werden, werden folgende Fördersätze gewährt:
- PHI-Energiesparhaus (im Neubau): 50 Euro je m² Wohn-/Nettogrundfläche
- EnerPHit-Standard (im Bestand): 150 Euro je m² Wohn-/Nettogrundfläche
- Desweiteren werde nachwachsene Rohstoffe in und an der Gebäudehülle gefördert.
- Bonusmaßnahmen können nur in Kombination mit anderen Maßnahmen beantragt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt
Umweltschutz Bauzentrum
Willy-Brandt-Allee 10
81829 München
Telefon: 089/546366-0
Fax: 089/546366-25
E-Mail-Adresse: bauzentrum.rgu@muechen.de
Internet: www.muenchen.de/bauzentrum
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Energieeffizienter Neubau | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Strom-Wärmepumpe | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung