Förderung der Heizungsoptimierung: Alle Fragen und Antworten

Wer seine Heizung optimieren will, kann gleich an mehreren Stellen ansetzen – und mit geringem Aufwand langfristig jede Menge Geld sparen. Für viele dieser Maßnahmen gibt es Fördermittel. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Heizung optimieren können und welche Förderung es dafür gibt. Wenn Sie gleich loslegen möchten, ist unser FördermittelCheck genau das richtige Tool.

FördermittelCheck: Förderungen finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Ist die Heizung schon etwas in die Jahre gekommen, sollten Hauseigentümer*innen prüfen, ob sich eine Optimierung rechnet. Zwei Maßnahmen bieten sich dafür in erster Linie an: Pumpentausch und hydraulischer Abgleich. Beide sind vergleichsweise günstig, bieten ein großes Sparpotenzial und werden staatlich gefördert. Die Förderung der BAFA beträgt aktuell 15 Prozent und sogar 20 Prozent, wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchführen lassen.

Die wichtigsten Links:

  1. Informationen für Antragstellende beim BAFA
  2. Registrierungsformular des BAFA

 

1. Was genau wird mit dem Programm "Heizungsoptimierung" gefördert?

Gefördert wird der Ersatz von Heizungspumpen (Umwälzpumpen oder Nass- und Trockenläuferpumpen) sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. Gefördert werden nur Pumpen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Mit dem Programm werden auch der hydraulische Abgleich und damit verbundene Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gefördert:

  • Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung, wie voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler oder Strangventile
  • separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
  • das Einstellen der Heizkurve
  • Pufferspeicher
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Zudem gibt es seit dem 01.01.2024 den Klimageschwindigkeits-Bonus. Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung gegen einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien eintauscht, bekommt einen Bonus von 20 Prozentpunkten.

Wichtig ist, dass bestimmte Maßnahmen miteinander kombiniert werden, um förderfähig zu sein. Zum Beispiel müssen Sie Ihre alte Heizungspumpe austauschen, wenn Sie im Rahmen dessen auch Ihre Heizung hydraulisch abgleichen lassen. Für den Pumpentausch oder den hydraulischen Abgleich allein gibt es keine Förderung. Mit der BEG-Reform 2023 wird der Einbau einer neuen Heizanlage nur dann gefördert, wenn die Anlage nach dem Verfahren hydraulisch abgeglichen wird.

Hier erfahren Sie, wie Sie in fünf Schritten die Förderung für Heizungsoptimierung beantragen können.

2. Wie hoch ist die Förderung?

Alle förderfähigen Maßnahmen werden mit 15 Prozent der Gesamtkosten für Material und Einbau bezuschusst. Ein Beispiel: Bei Gesamtkosten für hydraulischen Abgleich und Pumpentausch von 1.325 Euro werden rund 200 Euro übernommen. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Wird die Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Lassen Sie eine neue Heizung einbauen, können Sie zudem die steuerliche Förderung für den Heizungstausch nutzen, sowie 20 Prozent der Material- und Montagekosten absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizung handelt. Erfüllen Sie die technischen Anforderungen für den Steuerbonus nicht, können Sie in vielen Fällen zumindest die Lohnkosten der Handwerker*innen steuerlich geltend machen.

3. Wer zahlt die Fördermittel?

Zuständig für Organisation und Abwicklung des Förderprogramms zur Heizungsoptimierung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

4. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

So gut wie alle Privat- und juristischen Personen, Unternehmen und Organisationen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Ausgenommen sind lediglich der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.

5. Wann und wie ist der Antrag auf Förderung zu stellen?

Bevor Sie die Förderung beantragen können, müssen Sie zunächst Angebote für die Maßnahme bei Fachunternehmen einholen. Danach können Sie das Antragsformular des BAFA ausfüllen und den Portal-Zugang mit dem Aktivierungslink in der Bestätigungs-E-Mail freischalten. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid per Post erhalten haben, können Sie den Auftrag vergeben und vom Fachunternehmen durchführen lassen. Nach Fertigstellung der Maßnahme können Sie den Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal einreichen (spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums). Achtung: Die Rechnungen müssen Sie zunächst selbst bezahlen!

6. Welche sonstigen Bedingungen gelten für die Förderung?

Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen. Das verwendete Material wie die Pumpe muss neu sein und nach der Installation mindestens zwei Jahre verwendet werden. Der Weiterverkauf ist nicht zulässig. Maßnahmen im Neubau (jünger als zwei Jahre) oder außerhalb Deutschlands werden nicht gefördert. 

7. Die wichtigsten BEG EM Änderungen seit 2023 im Überblick

Brennstoffzellenheizungen werden seit 2023 über die BAFA gefördert. Förderfähig sind nur noch Heizgeräte, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Damit eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung gefördert werden kann, muss sie mindestens 65 Prozent der Heizlast für das betreffende Gebäude decken (bisher 55 Prozent).

Optimierungsmaßnahmen an Wärmeerzeugern sind nur dann förderfähig, wenn das Gerät (Öl- oder Gasheizung) nicht älter als 20 Jahre ist.

Wärmepumpen müssen technisch besser werden: Die Mindestanforderungen werden in den kommenden Jahren Schritt für Schritt verschärft.

Gebäudenetze werden gefördert, wenn sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erreichen. Für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in eingebunden werden.

Heizungstausch nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW. Bis Ende 2023 war das BAFA für die Förderanträge nach BEG EM zuständig. Ab 2024 geht das Segment Heizungstausch an die KfW-Bank - mit Ausnahme der Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzen. Förderanträge sind nunmehr für eine neue Heizungsanlage bei der KfW-Bank zu stellen; für einzelne Dämmmaßnahmen bleibt das BAFA verantwortlich.

Energieeffizienz-Expert*in finden

8. Wer beantwortet Fragen zur Förderung?

Ansprechpartner für alle Fragen zum Programm „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ ist das BAFA. Auf der Website des BAFA gibt es Informationen, Formulare und Merkblätter zur Heizungsförderung. Die Expert*innen sind telefonisch erreichbar unter 06196 908-1001.

Sie planen, auch Ihren Heizkessel zu tauschen? Dann sollten Sie andere Förderungen prüfen, die womöglich mehr Zuschuss bringen. Am einfachsten ist das mit dem FördermittelCheck.

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Autor: Jens Hakenes

Ansprechpartner für Stromkosten und Heizkosten

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