Energieausweis bei Vermietung: Alle Infos

Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten möchte, muss einen gültigen und korrekten Energieausweis vorlegen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Die Art des Energieausweises ist frei wählbar. Alle Vorschriften regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hier finden Sie alle wichtigen Fakten verständlich im Überblick.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Energieausweis mit wenigen Ausnahmen Pflicht
  • meist freie Wahl: Verbrauchsweis oder Bedarfsausweis
  • Eigentümer*innen für korrekte Angaben verantwortlich
  • alle Pflichten und Ausnahmen regelt das Gebäudeenergiegesetz

Energieausweise bei Vermietung: Gibt es eine Pflicht?

Wer eine Wohnung oder Haus neu vermietet, muss laut Gebäudeenergiegesetz einen gültigen und korrekten Energieausweis vorlegen – auch Makler*innen. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Vermietung: Mietvertrag wird unterschrieben(c) fovito / fotolia.com

Gibt es Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht?

Für nahezu alle Wohngebäude ist ein Energieausweis Pflicht, mit Ausnahme von

  • Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche
  • Ferienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden
  • Gebäuden unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz

Muss der Energieausweis in der Vermietungsanzeige enthalten sein?

Liegt ein Energieausweis bereits vor, muss die Vermietungsanzeige folgende Angaben enthalten:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergieverbrauch oder der Endenergiebedarf
  • wesentlicher Energieträger für die Heizung
  • Baujahr (Wohngebäude)
  • Energieeffizienzklasse (Wohngebäude, wenn Energieausweis seit April 2014 ausgestellt wurde)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom getrennt (nur bei Nichtwohngebäuden)

Wann muss der Energieausweis vorliegen?

Bei der ersten Haus- oder Wohnungsbesichtigung ist der Energieausweis den Mietinteressent*innen unaufgefordert zu zeigen oder an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Die Papierform ist vorgeschrieben: den Ausweis digital auf einem Smartphone oder Monitor zu zeigen reicht nicht. Wer gegen diese Pflichten verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belangt werden.

Muss der Energieausweis auch ausgehändigt werden?

Nein. Auf Wunsch können sich Interessierte aber eine Kopie anfertigen.

Welcher Energieausweis ist der Richtige?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes.
  • Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen, aus dem Zustand des Gebäudes gefolgerten Energiebedarf. Damit ermöglicht er eine von der Nutzung unabhängige Beurteilung des Gebäudes.

Grundsätzlich besteht die frei Wahl. Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen

Verbrauchsausweise sind in der Regel kostengünstiger. Dafür enthalten Bedarfsausweise besser auf das Gebäude zugeschnittene Vorschläge zur energetischen Modernisierung und haben damit für Eigentümer*innen einen zusätzlichen Nutzen. Weitere Informationen zu den beiden Energieausweisarten sind im Artikel Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Vergleich zu finden.

Gilt der Ausweis nur für eine Wohnung oder für das ganze Haus?

Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. 

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Die Ausweise sind jeweils zehn Jahre gültig – auch wenn sich in diesem Zeitraum der rechtliche Rahmen für die Ausweise ändert. Danach sind sie zu erneuern, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Energieausweise sind unabhängig von einem Verkauf oder Neuvermietung vorzeitig zu erneuern, wenn die Fassade gedämmt oder 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wird.

Wie wird ein Energieausweis bestellt?

Einen Energieausweis kann man im Internet bestellen. Wie Sie den richtigen Anbieter finden, welche Unterlagen nötig sind und wie hoch die ungefähren Kosten sind, erläutern wir im Artikel „Energieausweis online bestellen“.

Die Verbraucherzentrale erklärt auf ihrer Seite, woran qualifizierte Aussteller*innen zu erkennen sind. Gesucht und gefunden werden können entsprechende Expert*innen mit unserem Online-Branchenverzeichnis „Rat und Tat“ oder mit der Energieeffizienz-Experten-Datenbank der dena.

Was sagt der Energieausweis für Mieter*innen aus?

Um die Bewertung des Energieausweises richtig einordnen zu können, ist es wichtig, welcher Energieausweis vorliegt: Verbrauchs- und Bedarfsausweise können ein und dasselbe Gebäude in verschiedene Effizienzklassen einordnen.

Der tatsächliche Energieverbrauch ist auch vom individuellen Heizverhalten abhängig. So lässt sich nicht unmittelbar vom vergangenen Verbrauch auf den künftigen schließen.

Die hier genannten Informationen gelten nicht nur für die Vermietung, sondern auch für den Verkauf von Immobilien .

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Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

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