Energieausweis beim Hausverkauf: Alle Infos

Wer ein Haus verkaufen möchte, muss einen gültigen und korrekten Energieausweis vorlegen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Die Art des Energieausweises ist frei wählbar. Alle Vorschriften regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hier finden Sie alle wichtigen Fakten verständlich im Überblick.

HeizCheck: Heizenergieverbrauch prüfen

Mit einem Energieausweis erhalten Sie nur wenige Daten zum Energieverbrauch fürs Heizen. Erstellen Sie jetzt kostenlos eine genauere Analyse:

Bitte halten Sie Ihre Heizkostenabrechnung bereit.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Energieausweis mit wenigen Ausnahmen Pflicht
  • meist freie Wahl: Verbrauchsweis oder Bedarfsausweis
  • Eigentümer*innen für korrekte Angaben verantwortlich
  • alle Pflichten und Ausnahmen regelt das Gebäudeenergiegesetz

Für welche Gebäude ist ein Energieausweis notwendig?

Für nahezu jedes Gebäude, welches verkauft werden soll, ist ein Energieausweis Pflicht. Ausnahmen sind:

  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Ferienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden
  • Gebäude unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz
  • Gebäude mit besonderer Nutzung wie beispielsweise Ställe
Altes Haus mit Verkaufen-Schild(c) fotolia.de / ArTo

Eigentümer*in stellt den Energieausweis bereit

Wer ein Gebäude verkauft, muss den Energieausweis vorlegen– also Eigentümer*in oder Makler*in. Einen Energieausweis können Sie auch im Internet bestellen. Wie Sie den richtigen Anbieter finden, welche Unterlagen nötig sind und wie hoch die ungefähren Kosten sind, erläutern wir im Artikel „Energieausweis online erstellen“.

Die Verbraucherzentrale erklärt, woran qualifizierte Aussteller*innen zu erkennen sind. Die entsprechenden Expert*innen finden Sie auch in unserem Online-Branchenverzeichnis „Rat und Tat“ oder in der Energieeffizienz-Experten-Datenbank der dena.

Energieausweis für ein Haus: Bezugspunkte und Gültigkeit

Der Energieausweis für ein Haus bezieht sich stets auf das gesamte Gebäude. Er kann nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.

Die Ausweise sind zehn Jahre gültig, auch wenn sich in diesem Zeitraum die rechtlichen Anforderungen ändern. Danach sind sie zu erneuern, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Energieausweise sind unabhängig von einem Verkauf oder Neuvermietung vorzeitig zu erneuern, wenn die Fassade gedämmt oder 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wird.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für ein Haus?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes.
  • Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen, aus dem Zustand des Gebäudes gefolgerten Energiebedarf. Damit ermöglicht er eine von der Nutzung unabhängige Beurteilung des Gebäudes.

Grundsätzlich besteht die freie Wahl. Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen

Verbrauchsausweise sind aufgrund des geringeren Aufwands kostengünstiger. Dafür enthalten Bedarfsausweis besser auf das Gebäude zugeschnittene Vorschläge zur energetischen Modernisierung. Sie haben damit für Eigentümer*innen einen zusätzlichen Nutzen. Weitere Informationen zu den beiden Energieausweisarten sind im Artikel Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Vergleich zu finden.

Immobilienanzeigen und Hausverkauf: Pflichten für Verkäufer*innen

Bereits bei der ersten Besichtigung muss ein gültiger und korrekter Energieausweis Interessent*innen unaufgefordert gezeigt oder zumindest deutlich sichtbar ausgehängt werden. Die Papierform ist vorgeschrieben. Den Ausweis digital auf einem Smartphone oder Monitor zu zeigen reicht nicht. Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

 

Wer einen Energieausweis besitzt und eine Immobilienanzeige in einem kommerziellen Medium schaltet, muss darin folgende Angaben machen:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf
  • wesentlicher Energieträger für die Heizung
  • Baujahr (Wohngebäude)
  • Energieeffizienzklasse (Wohngebäude, wenn Energieausweis seit April 2014 ausgestellt wurde)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom getrennt (nur bei Nichtwohngebäuden)

Eigentümer*innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben für das Erstellen des Verbrauchsausweises verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld.

Hauskauf: Welche Rechte haben Käufer*innen?

Alle Kaufinteressenten haben bei der ersten Objektbesichtigung einen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen. Darüber hinaus gibt aber kein Recht darauf, sich den Ausweis aushändigen zu lassen.

Was sagt der Energieausweis für Käufer*innen aus?

Um die Bewertung des Energieausweises richtig einordnen zu können, ist es wichtig zu wissen, welcher Energieausweis vorliegt: Verbrauchs- und Bedarfsausweise können ein und dasselbe Gebäude in verschiedene Effizienzklassen einordnen.

Der tatsächliche Energieverbrauch ist auch vom individuellen Heizverhalten abhängig. So lässt sich nicht unmittelbar vom vergangenen Verbrauch auf den künftigen schließen. Der Energieausweis für ein Haus dient also in erster Linie der Zuordnung in eine Effizienzklasse. Käufer*innen können damit leichter feststellen, was an Nebenkosten auf sie zukommt. 

Die in diesem Artikel zusammengefassten Informationen gelten überwiegend auch bei der Vermietung von Immobilien.

weiter

Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

Zum Autor*innen-Profil

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unseren Newsletter.