Die Kosten von Flüssiggas: Verbrauch, Preise und Umrechnung

Wie viel Flüssiggas brauche ich, um mein Zuhause zu beheizen? Und wie viel kostet das? Wir haben Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zum Verbrauch und zu den Kosten für Flüssiggas zusammengestellt. Ein wichtiger Punkt: Die korrekte Umrechnung der vielen verwendeten Maßeinheiten für Flüssiggas.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Vorsicht: verschiedene Maßeinheiten für Flüssiggas
  • Jahresbedarf über Heizkostenabrechnung oder über Energieverbrauchskennwert ermitteln
  • Preise regional unterschiedlich

Flüssiggas: Umrechung der Maßeinheiten

Bei der Betrachtung der Flüssiggas-Verbrauchsmengen und der damit verbundenen Kosten ist Vorsicht geboten, da dafür häufig verschiedene Maßeinheiten zum Einsatz kommen: Der Tankinhalt wird zumeist in Litern (l) angegeben, bei der Gaslieferung ist dann von Kilogramm (kg) die Rede und der Verbrauch selbst wird in Kubikmetern (m3) ausgewiesen.Interessiert man sich dann auch noch für den Energieverbrauch, ist man bei der vierten Maßeinheit angekommen, nämlich Kilowattstunden (kWh).

Nicht selten kommt es zu Verwechslungen der verschiedenen Angaben, daher haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Flüssiggas-Umrechnung zusammengestellt:

  • Ein Kubikmeter (m3) Flüssiggas in gasförmigem Zustand entspricht 3,93 Litern (l) flüssigem Flüssiggas
  • Ein Liter (l) Flüssiggas enthält ca. 6,57 Kilowattstunden (kWh) Energie
  • Eine Kilowattstunden (kWh) Energie kann mit 0,1522 Litern (l) Flüssiggas erzeugt werden
  • Ein Kilogramm (kg) Flüssiggas enthält ca. 12,87 Kilowattstunden (kWh) Energie
  • Ein Liter (l) Flüssiggas wiegt ca. 510 Gramm (g)

(Quelle: Bund der Energieverbraucher)

Die Umrechnung von Flüssiggas hängt teilweise von Faktoren wie der Temperatur und der Art und Dichte des Gases ab, weshalb es zu geringfügigen Abweichungen von den aufgeführeten Werten kommen kann.

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Verbrauch von Flüssiggas berechnen

Wie hoch ist der Jahresbedarf an Flüssiggas für die Beheizung Ihres Zuhauses? Das kann mit einer Heizkostenabrechnung schnell ermittelt werden: Der in Ihrer Heizkostenabrechnung ausgewiesene Jahresverbrauchswert gibt an, wie viele Kilowattstunden Energie Sie im Zeitraum des Abrechnungsjahres für das Heizen benötigt haben. Diesen Wert können Sie anhand der oben eingefügten Liste beliebig in andere Maßeinheiten umrechnen. Gegebenfalls benötigen Sie dafür den Heizwert von Flüssiggas: Dieser beträgt rund 13 kWh/kg. Weitere Erläuterungen zum Heizwert finden Sie im Artikel zum Energieträgervergleich.

Liegt Ihnen keine Heizkostenabrechnung vor, weil beispielsweise ein Wohnobjekt neu errichtet, gekauft oder gemietet wurde, kann der Bedarf über die Baupläne abgeschätzt bzw. über den Energieausweis ermittelt werden. Wenn eine Flüssiggasheizanlage bereits installiert ist, wird die Verbrauchsmenge über einen Flüssiggaszähler sichtbar gemacht, der analog zu einem herkömmlichen Gaszähler funktioniert.

Wie viel kostet Flüssiggas zum Heizen?

Kennen Sie Ihren Jahresverbrauch, dann können Sie Ihre Kosten für eine Flüssiggasversorgung ermitteln. Dafür benötigen Sie noch den aktuellen Flüssiggas-Preis Ihrer Region. Dieser Preis ändert sich ständig – genau wie der Heizölpreis und die Preise weiterer Energieträger auch. Sie erhalten ihn beispielsweise beim Bund der Energieverbraucher. Interessant zu wissen ist, dass der Preis von Flüssiggas, genau wie der Gaspreis, an den Preis von Heizöl gekoppelt ist. Die Preisentwicklung für Flüssiggas verläuft also parallel zu der von Öl und Gas. Eine Übersicht der Flüssiggas-Preisentwicklung im Vergleich zu den Preisen anderer Energieträger finden Sie auf der Website bauen.de.

Flüssiggaspreise: Weitere Kosten

Möchte man ermitteln, wie teuer eine Versorung mit Flüssiggas für den eigenen Haushalt wäre, muss man neben den reinen Brennstoffkosten auch die Kosten für die Lieferung im Tankwagen betrachten. Diese Kosten richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Lieferanten. Häufig enthalten Flüssiggasverträge auch Vereinbarungen über Preissteigerungen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Artikel „Flüssiggasverträge". Ein weiterer Faktor ist, ob der Flüssiggastank gekauft oder gemietet wurde. Informationen dazu finden Sie im Artikel „Flüssiggastank". Direkte staatliche Fördermöglichkeiten für Flüssiggas gibt es zwar nicht – aber effiziente Heiztechnik und effiziente Zusatzheizungen können gefördert werden. Darüber informiert der Artikel „Förderung für Flüssiggas".

Erläuterungen zu den passenden EnergiesparChecks haben wir Ihnen auf einer eigenen Ratgeber-Informationsseite zusammengestellt.

Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich genau beim jeweiligen Anbieter über Preise und Konditionen. 

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Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

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