Austauschpflicht für Ölheizungen: Zeitplan & FAQs

Die Austauschpflicht für Ölheizungen tritt ab 2024 im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schrittweise in Kraft. Anfangs betrifft die Austauschpflicht lediglich Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Zeitplan, Alternativen zur Ölheizung und verfügbare Fördermittel.

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  • Austauschpflicht für Ölheizungen über 30 Jahre alt – es gibt Ausnahmen
  • Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden
  • Ab 2024 müssen neue Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen
  • Ab 2026 (oder 2028, abhängig von der Kommunengröße) gilt die 65%-Regel für Heizungstausch in Bestandsgebäuden
  • Allgemeines Verbot von Ölheizungen startet nicht vor 2045
  • Alternativen werden finanziell gefördert

Die Austauschpflicht für Ölheizungen

Der Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, das ab 2024 in Kraft tritt. Das Gesetz markiert den Beginn der Umstellung auf erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung in Deutschland. Es betrifft zunächst nur den Einbau von Gas- oder Ölheizungen in Neubaugebieten. Bestehende Öl- und Gasheizungen müssen nicht sofort ersetzt werden, es sei denn, sie sind älter als 30 Jahre.

Zeitplan: Gebäudeenergiegesetz

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass ab Januar 2024 schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Bis Mitte 2028 wird der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen, auch in Bestandsgebäuden, verboten. Bis 2045 sollen sämtliche Heizsysteme, die fossile Brennstoffe nutzen, eingestellt werden. Folgend alle Details zur Umstellung.

Ab 2024:

  • GEG-Novelle tritt in Kraft
  • Bestand: Bestehende Heizungen können auch bei Reparaturen weiterhin genutzt werden.
  • Bestand: Heizungen über 30 Jahre alt mit veralteter Technik müssen ausgetauscht werden, wie bereits seit vielen Jahren vorgeschrieben.
  • Neubau: Neue Heizungen in Neubaugebieten müssen mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.
  • Neubau: Neubauten außerhalb von Neubaugebieten müssen denselben Anforderungen wie Bestandsgebäude entsprechen.

Ab 2026:

  • Städte über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 einen Wärmeplan erstellen.
  • Bestand: 65%-Regel beim Heizungstausch gilt für Großstädte.
  • Neubau: Außerhalb von Neubaugebieten gelten auch für Neubauten die Regelungen für Bestandsgebäude.

Ab 2028:

  • Bis Mitte 2028 müssen alle weiteren Kommunen einen eigenen Wärmeplan vorlegen.
  • Bestand: 65-%-Regel beim Heizungstausch gilt nun auch für alle übrigen Kommunen.
  • Neubau: Außerhalb von Neubaugebieten gelten auch für Neubauten die Regelungen für Bestandsgebäude.
  • Das heißt: Ab Mitte 2028 sind reine Öl- und Gasheizungen in Deutschland verboten, außer in Hybridheizungen oder in Ausnahmefällen bis maximal Ende 2044.

Ab 2029:

  • Bestand und Neubau: Ab dem 1.1.2029 müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: 15% ab 1.1.2029, 30% ab 1.1.2035 und 60% ab 1.1.2040.

Ab 2045:

  • Bestand und Neubau: Es dürfen keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das Verbot für Öl- und Gasheizungen tritt in Kraft.

Austauschpflicht: Veraltete Ölheizungen

Seit Langem besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Austausch veralteter Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regelung betrifft Eigentümer*innen älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbstgenutzten Immobilien nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben – einschließlich der Erben, die das Haus nach diesem Datum geerbt haben, obwohl sie bereits vorher dort lebten.

Die Austauschpflicht betrifft folgende Ölheizungen:

  • Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind und die Konstanttemperaturtechnik verwenden, müssen ausgetauscht werden. Sie arbeiten ineffizient und verbrauchen mehr Energie als notwendig.
  • Ölheizungen mit einer Heizleistung zwischen 4 und 400 kW sind von der Austauschpflicht betroffen. Heizungen mit einer geringeren oder höheren Heizleistung sind hingegen von dieser Regelung ausgenommen.

Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, sind von der Austauschpflicht ausgenommen und dürfen weiterhin genutzt werden. Zudem sind Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizungen und direkt befeuerte Warmwasserbereiter von der Austauschpflicht befreit.

Sonderregelung für Hochwasserschutzgebiete

Das Hochwasserschutzgesetz verbietet in bestimmten Hochwassergebieten die Neuinstallation von Ölheizungen aufgrund des Risikos von austretendem Heizöl bei Unwettern oder Überschwemmungen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  • In Risikogebieten können neue Ölheizungen installiert werden, sofern die Heizungsanlage hochwassersicher ist.
  • In Überschwemmungsgebieten ist die Installation neuer Ölheizungen erlaubt, vorausgesetzt, es wird nachgewiesen, dass es keine kostengünstigen alternativen Heizsysteme gibt.

Austausch von Ölheizungen: Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den Austausch einer Ölheizung sind abhängig von den individuellen Umständen und der gewählten neuen Heiztechnologie. Zunächst mag das Ölheizungsverbot einschüchternd erscheinen, aber die Austauschpflicht kann langfristig Vorteile bieten. Der Wechsel zu erneuerbaren Heizungen ermöglicht nicht nur Heizkosten, sondern auch CO2 einzusparen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Ölheizung auszutauschen:

  • Alte Ölheizung gegen eine neue Ölheizung tauschen: Ältere Ölheizungen arbeiten ineffizient und sind häufig überdimensioniert. Eine neue Ölheizung mit Brennwerttechnik reduziert den Ölverbrauch und somit den CO2-Ausstoß. Die Anschaffungskosten liegen zwischen 12.000 bis 15.000 Euro. Insgesamt ist dies vermutlich die kostspieligste Option, da es keine Förderung gibt.
  • Ölheizung ergänzen: Eine Hybridheizung ist eine gute Option für diejenigen, die ihre gut funktionierende Gas- oder Ölheizung beibehalten, aber dennoch von erneuerbaren Energien profitieren wollen. Eine Erweiterung der bestehenden Anlage um eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe reduziert den Gas- oder Ölverbrauch, senkt die Heizkosten und verringert die CO2-Emissionen. Mehr zu den Kosten und Fördermöglichkeiten von Hybridheizungen erfahren Sie im Artikel zu Hybrdheizungen.
  • Ölheizung ersetzen: Klima und Geldbeutel freuen sich gleichermaßen, wenn Sie Ihre alte Ölheizung austauschen. Kosten für Planung, Austausch und neue Heizung zu beziffern, ist allerdings nicht ganz einfach. Sie hängen von Faktoren wie dem System, der Größe Ihres Hauses und den örtlichen Gegebenheiten ab. Hier finden Sie einen Kostenvergleich der verschiedenen Heizungsarten.

Förderungen für den Austausch einer Ölheizung

Ein zeitnaher Wechsel der Heiztechnik ist sowohl aus finanzieller als auch ökologischer Sicht empfehlenswert. Dank verfügbarer Fördermittel bleiben die Kosten für den Umstieg auf Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder hybride Systeme auf einem überschaubaren Niveau.

Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie Zuschüsse, wenn Sie Ihre Ölheizung gegen einen regenerativen Wärmeerzeuger austauschen. Alternativ können Sie für den Einbau von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Holzheizungen auch den Steuerbonus für Sanierung nutzen. Beispielsweise unterstützt der Staat den Wechsel von einer Ölheizung zu einer Wärmepumpe mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent (siehe Tabelle).

Zuschuss für Wärmepumpen und Solarthermie25 %
Bonus: Gas-/Öl-Heizungstausch10 %
Wärmepumpen-Bonus5 %
Summe der möglichen staatlichen Zuschüsse40 %

Details zu den staatlichen Förderungen für den Heizungstausch finden Sie in unserem Übersichtsartikel. Nutzen Sie auch unseren kostenfreien ModernisierungsCheck, um herauszufinden, mit welchen Schritten Sie am meisten Energie sparen können und wie viel sie kosten. Wichtig: Ob Kesseltausch oder energetische Sanierung, eine umfassende Beratung durch eine/n Energieberater*in hilft dabei, geeignete Maßnahmen für Ihr Haus zu identifizieren.

Werden Ölheizungen noch gefördert?

Ölheizungen werden seit 2020 nicht mehr staatlich gefördert. Finanzielle Unterstützung gibt es nur für Hybridsysteme oder den vollständigen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Eine Austauschprämie erhalten Sie, sobald der Wechsel von fossilen Brennstoffen wie Öl durchgeführt wurde.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Austauschpflicht für Ölheizungen

Wer die Austauschpflicht für Ölheizung missachtet, dem drohen Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro. Diese Bußgelder stammen aus vorherigen Energiegesetzen. Der mittlere Strafrahmen wurde in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) jedoch auf 10.000 Euro reduziert. Die Bußgelder richten sich nach dem Verstoß und sollen abschreckend wirken. Die neuen Strafen von 10.000 Euro gelten speziell für das Versäumnis, einen Energieausweis oder eine Kopie zu liefern, während die Höchstbeträge von 50.000 Euro für Verstöße gegen Wärmedämmungs- und Wärmeabgabevorschriften unverändert bleiben.

Zudem wirkt sich die Nichteinhaltung der Austauschpflicht für Ölheizungen auf die Umwelt aus. Ältere Ölheizungen verursachen hohe CO2-Emissionen und sind ineffizient, was die Klimaziele gefährdet.

Alternativen zur Ölheizung

Wenn Hausbesitzer*innen ihre Ölheizung austauschen müssen, haben sie die Wahl zwischen verschiedenen Heizsystemen. Die Entscheidung, welches Heizungssystem sie installieren möchten, hängt größtenteils von den Gegebenheiten im Gebäude ab – es sollte beispielsweise eine entsprechende Dämmung vorhanden sein. Lassen Sie sich am besten von einem Fachbetrieb beraten. Umweltfreundliche Heizungssysteme, die als Alternativen oder Ergänzungen zu einer Ölheizung genutzt werden können, sind:

  • Hybridheizung: Hybridheizungen kombinieren zwei Heiztechniken. So können erneuerbare Energien in ein klassisches Heizsystem eingebunden werden.
  • Wärmepumpe: Die äußerst umweltfreundliche Wärmepumpen-Heizung gewinnt ihre Heizenergie aus Umweltwärme. Nutzen Sie unseren kostenfreien WärmepumpenCheck, um herauszufinden, ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude geeignet ist.
  • Pelletheizung: Die Pelletheizung oder Holzheizung ist eine bewährte und effiziente Heiztechnologie. Sie erzeugt Wärme durch die Verbrennung von Pellets.

Wie kann ich die 65 Prozent erneuerbare Energien erreichen?

Um das 65%-Ziel für erneuerbare Energien in Heizungen zu erreichen, bedarf es einer individuellen Berechnung, die beispielsweise von einem/r Heizungsbauer*in oder Energieberater*in durchgeführt werden kann. Sie können verschiedene Heizsysteme kombinieren, um dieses Ziel zu erreichen.

In bestehenden Gebäuden können die 65 Prozent erneuerbare Energien für Heizungen durch verschiedene Methoden erreicht werden, wie:

Wärmepumpen sind derzeit wirtschaftlich rentabel, insbesondere in gut gedämmten Gebäuden, da der Staat den Kauf dieser Heizungstechnologie stark subventioniert. In Altbauten ist die Rentabilität einer Wärmepumpe jedoch vom energetischen Zustand des Gebäudes abhängig. In unserem Artikel zur Nachrüstung von Wärmepumpen finden Sie Details zu den Voraussetzungen und Kosten.

Häufig gestellte Fragen zur Austauschpflicht für Ölheizungen

Fragen Sie sich, ob Sie von der Austauschpflicht für Ölheizungen betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt und was Sie ab 2024 beachten müssen? Die am häufigsten gestellten Fragen zur Austauschpflicht für Ölheizungen haben wir hier aufgelistet und beantwortet.

Wen betrifft die Austauschpflicht?

Aktuell betrifft die Austauschpflicht nur Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, die Konstanttemperaturtechnik verwenden und eine Heizleistung zwischen 4 und 400 kW haben. Erst ab 2045 tritt ein Verbot für Öl- und Gasheizungen in Kraft, weil dann keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Siehe Abschnitt in diesem Artikel zur Austauschpflicht veralteter Ölheizungen.

Wie finde ich heraus, ob meine Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen ist?

Um herauszufinden, ob Ihre Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen ist, können Sie mehrere Schritte unternehmen:

  • Alter und Modell der Heizung überprüfen: Das Installationsdatum ist ein wichtiger Indikator dafür, ob die Heizung von der Austauschpflicht betroffen sein könnte. Es steht in den Heizungsdokumente.
  • Fachkundige/n hinzuziehen: Ein Fachbetrieb für Heizungstechnik kann bei der Bestimmung des Alters und den gesetzlichen Regelungen zur Austauschpflicht Ihrer Ölheizung hilfreich sein.

Gibt es Ausnahmen oder Bestandsschutz für bestimmte Ölheizungen?

Die Austauschpflicht für Ölheizungen betrifft Konstanttemperaturkessel, die seit über 30 Jahren in Betrieb sind. Von der Austauschpflicht sind befreit:

  • Anlagen mit einer Heizleistung von unter 4 kW oder über 400 kW
  • Heizungsanlagen, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren
  • Anlagen, die Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoffe in Verbindung mit Wärmepumpen-Hybridheizungen oder Solarthermie-Hybridheizungen nutzen, sofern keine fossilen Brennstoffe verwendet werden.

Die genauen Ausnahmen zur Austauschpflicht sind in den Paragraphen 72 und 73 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festgelegt.

Wie ist das Betriebsverbot für Ölheizungen ab 2026 definiert?

Bis Mitte 2026 müssen Städte über 100.000 Einwohner*innen einen Wärmeplan erstellen. Daraufhin gilt die 65%-Regel beim Heizungstausch in diesen Städten. Kleinere Kommunen ziehen ab 2028 nach. Eine umfassende Übersicht zum Zeitplan des Gebäudeenergiegesetzes finden Sie in diesem Abschnitt.

Was muss ich ab 2024 beachten, wenn ich eine neue Heizung einbaue?

Ab 2024 müssen neue Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Diese Regelung gilt für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ab 2026 oder 2028, je nach Kommunengröße.

Doch auch in Bestandsgebäuden tritt die Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien in Kraft – ab Juni 2026 für größere Kommunen und ab Juni 2028 für alle anderen. Schließlich ist im Jahr 2045 endgültig Schluss für Öl- und Gasheizungen.

Stimmt es, dass Gas- und Ölheizungen verboten werden sollen?

Im Grunde genommen ist das zutreffend, jedoch steht das endgültige Verbot von Gas- und Ölheizungen vorerst noch nicht unmittelbar bevor. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz, das im September 2023 verabschiedet wurde und im Januar 2024 in Kraft tritt, betrifft zunächst hauptsächlich Neubauten und veraltete Ölheizungen.

Das endgültige Verbot von Öl- und Gasheizungen wird schließlich im Jahr 2045 umgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Einsatz jeglicher fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas in Heizungen, auch in bereits existierenden Anlagen, nicht mehr gestattet.In diesem Artikel finden Sie im Abschnitt zum Zeitplan des Gebäudeenergiegesetzes eine umfassende Übersicht.

In diesem Artikel finden Sie im Abschnitt zum Zeitplan des Gebäudeenergiegesetzes eine umfassende Übersicht.

Autorin: Lea Wrobel

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